14.02.2014 – Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern über vier Klagen entschieden, die anerkannte Schießsportverbände gegen das Bundesverwaltungsamt wegen Nichtgenehmigung ihrer Sportordnungen angestrengt hatten. Die Kölner Richter haben den Klagen stattgegeben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) verpflichtet, dem Deutschen Schützenbund (DSB) die begehrte Genehmigung der Sportordnung zu erteilen.*
Der gesamte Artikel ist auf der Seite des DSB hier nachzulesen.
*Quelle: Internetseite des Deutschen Schützenbundes
Kommentar: Die Politik und deren Exekutive versucht immer weiter unseren Sport zu beschneiden und die waffenrechtlichen Belange zu verschärfen. Die Gründe sind vielfältig, oft auch nachvollziehbar. Allerdings gehen die Regelungen häufig am Ziel vorbei und beschränken in erster Linie die gesetzestreuen legalen Waffenbesitzer. Ein Grund mehr sich zu organisieren und die zu stärken, die sich für unseren Sport einsetzen.
Eine Möglichkeit ist die Mitgliedschaft im „Förderverein legaler Waffenbesitz„.